Prefilled Pods und nikotinhaltige Nachfüllbehälter zuerst nach System und Stärke unterscheiden: Vorbefüllte Pods sind geschlossene Verbrauchsteile für bestimmte Gerätefamilien; 10-ml-Nachfüllbehälter sind gebrauchsfertige Liquids für geeignete nachfüllbare Systeme. Beides darf nicht als austauschbares Format behandelt werden.
In Deutschland dürfen nikotinhaltige Nachfüllbehälter höchstens 10 ml enthalten; Einwegkartuschen beziehungsweise elektronische Einwegzigaretten höchstens 2 ml, jeweils mit maximal 20 mg/ml Nikotin. Entscheidend bleiben konkrete Produktkennzeichnung und Gerätefreigabe.