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Service & Beratung · Jugendschutz ab 18 Jahren

Altersverifikation bei E-Zigaretten.org: Warum wir Volljährigkeit prüfen.

E-Zigaretten, E-Shishas und die dazugehörigen Behältnisse dürfen in Deutschland nicht an Kinder oder Jugendliche verkauft oder im Versandhandel abgegeben werden. Deshalb gehört eine zuverlässige Altersprüfung für uns zum verantwortungsvollen Online-Handel.

Nur für ErwachseneBestellungen richten sich ausschließlich an Personen ab 18 Jahren.
Auch nikotinfreiDer Jugendschutz erfasst ausdrücklich auch nikotinfreie E-Zigaretten und deren Behältnisse.
Keine FormalitätAltersverifikation ist Teil eines wirksamen Jugendschutzes im Versandhandel.
E-Zigaretten-Hardware mit 18+-Altersverifikation im modernen Studio-Setting

Warum wir das Alter prüfen

Jugendschutz beginnt vor dem Versand.

Produkte aus dem Bereich E-Zigaretten sind kein gewöhnliches Sortiment für jede Altersgruppe. Das Jugendschutzgesetz verbietet die Abgabe entsprechender Erzeugnisse an Kinder und Jugendliche ausdrücklich – auch im Versandhandel.

Eine Altersangabe wie „Ich bin 18“ allein wäre deshalb keine verantwortungsvolle Grundlage. Eine Altersverifikation soll sicherstellen, dass eine Bestellung einer volljährigen Person zugeordnet werden kann und Produkte nicht bewusst an Minderjährige verkauft werden.

Warum wir das transparent erklären

Eine Altersprüfung kann im Checkout zunächst ungewohnt wirken. Deshalb erklären wir offen, warum sie notwendig ist, welche Grundidee dahintersteht und warum sie nicht davon abhängt, ob ein Produkt Nikotin enthält.

Einen verständlichen Überblick zu Geräten, Liquids, Coils und Zubehör findest du in unserem E-Zigaretten-Ratgeber.

Rechtsgrundlage

Was § 10 Jugendschutzgesetz für E-Zigaretten bedeutet.

Die Regelung unterscheidet nicht danach, ob der Kauf im Ladengeschäft oder über das Internet erfolgt. Der Schutz Minderjähriger gilt auch im Versandhandel.

Keine Abgabe

Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse sowie deren Behältnisse dürfen Kindern und Jugendlichen nicht abgegeben werden.

Versandhandel

Das Gesetz untersagt auch das Anbieten und die Abgabe an Kinder und Jugendliche im Wege des Versandhandels.

Auch nikotinfrei

Die Absätze 1 bis 3 gelten ausdrücklich auch für entsprechende nikotinfreie elektronische Zigaretten und elektronische Shishas sowie deren Behältnisse.

Klare Altersgrenze

Wer noch nicht 18 Jahre alt ist, gehört rechtlich zu Kindern oder Jugendlichen und darf diese Produkte nicht erwerben.

Der Prüfablauf

So läuft die Altersverifikation bei deiner Bestellung ab.

Die Prüfung erfolgt im Bestellprozess. Welche Schritte dafür erforderlich sind, wird dir dort direkt angezeigt. Kann die Volljährigkeit nicht zuverlässig bestätigt werden, kann die Bestellung nicht regulär abgeschlossen werden.

1

Bestelldaten eingeben

Für die Bestellung werden die erforderlichen Kunden- und Adressdaten angegeben.

2

Volljährigkeit prüfen

Im vorgesehenen Prüfprozess wird festgestellt, ob die bestellende Person mindestens 18 Jahre alt ist.

3

Prüfung bestätigen

Wird deine Volljährigkeit erfolgreich bestätigt, kannst du den Bestellprozess regulär fortsetzen.

4

Angaben bei Bedarf prüfen

Kann die Volljährigkeit nicht bestätigt werden, prüfe deine Angaben und folge den Hinweisen im Bestellprozess.

Warum eine echte Prüfung?

Jugendschutz braucht mehr als ein Häkchen.

Eine wirksame Alterskontrolle soll verhindern, dass eine bloße Selbstauskunft zur einzigen Schranke zwischen einem Minderjährigen und einem altersbeschränkten Produkt wird.

01

Mehr als eine Selbstauskunft

Eine zuverlässige Altersprüfung geht über die bloße Eingabe eines Geburtsdatums hinaus.

02

Online gilt derselbe Schutzgedanke

Der Versandhandel ist vom gesetzlichen Abgabeverbot ausdrücklich erfasst.

03

Nikotin ist nicht das einzige Kriterium

Auch entsprechende nikotinfreie E-Zigaretten und Behältnisse fallen unter die Altersbeschränkung.

04

Verlässlicher Jugendschutz

Die Altersprüfung stellt sicher, dass der gesetzliche Jugendschutz auch beim Online-Kauf berücksichtigt wird.

Gesetzlicher Hintergrund: Seit dem 1. April 2016 gelten die Abgabe- und Versandbeschränkungen des Jugendschutzgesetzes auch für E-Zigaretten und E-Shishas. Das Bundesfamilienministerium beschreibt ausdrücklich, dass damit die Abgabeverbote auch im Versandhandel gelten.

Daten & Privatsphäre

Datenschutz bei der Altersprüfung.

Für die Altersprüfung werden personenbezogene Daten verarbeitet. Dabei sollen nur Angaben genutzt werden, die für die Feststellung der Volljährigkeit und die ordnungsgemäße Bestellabwicklung erforderlich sind. Weitere Einzelheiten findest du in unserer Datenschutzerklärung.

ZweckbindungAltersdaten dienen der Feststellung beziehungsweise Dokumentation der Volljährigkeit im vorgesehenen Prozess.
DatenminimierungFür die Altersprüfung sollen keine Informationen erhoben werden, die für den konkreten Zweck nicht erforderlich sind.
TransparenzDie jeweils geltenden Datenschutzinformationen erklären die konkrete Verarbeitung.

Sicher & nachvollziehbar

Welche Angaben benötigt werden, siehst du direkt im Bestellprozess.

Der konkrete Prüfweg kann je nach Bestellung zusätzliche Angaben oder Bestätigungen erfordern. Maßgeblich sind die Hinweise, die dir während der Bestellung angezeigt werden, sowie unsere Datenschutzerklärung.

Nur erforderliche AngabenFür die Altersprüfung sollen nur Daten verarbeitet werden, die für den jeweiligen Zweck benötigt werden.
Hinweise im Checkout beachtenWelche Schritte für deine Bestellung notwendig sind, wird dir unmittelbar im Bestellprozess angezeigt.
DatenschutzinformationenWeitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten findest du in unserer Datenschutzerklärung.

Wenn eine Prüfung nicht erfolgreich ist

Nicht bestätigt bedeutet nicht automatisch „minderjährig“.

Eine Altersprüfung kann auch aus technischen Gründen oder wegen nicht eindeutig übereinstimmender Angaben fehlschlagen. Entscheidend ist: Ohne verlässliche Bestätigung darf die Volljährigkeit nicht einfach vorausgesetzt werden.

Wenn Angaben korrigiert werden müssen, sollten sie wahrheitsgemäß und vollständig eingegeben werden. Ein Umgehen der Altersprüfung ist nicht vorgesehen.

Das kannst du zuerst prüfen

  • Name und Geburtsdaten müssen korrekt angegeben werden.
  • Adress- und Personendaten sollten vollständig und widerspruchsfrei sein.
  • Eine fehlgeschlagene Prüfung ist kein Grund, ein anderes Geburtsdatum einzutragen.
  • Bei technischen Problemen sollte der vorgesehene Prüfweg erneut korrekt durchgeführt werden.
  • Kann die Volljährigkeit nicht bestätigt werden, darf der Jugendschutz nicht umgangen werden.
Welche Hinweise für deine konkrete Bestellung gelten, wird dir direkt im Checkout angezeigt. Bei Fragen hilft dir unser Kundenservice weiter.

Häufige Fragen

Altersverifikation kurz beantwortet.

Die wichtigsten Fragen zu 18+, nikotinfreien Produkten, Bestellprozess und Datenschutz.

Warum muss ich bei E-Zigaretten.org mein Alter bestätigen?

Weil E-Zigaretten und die vom Jugendschutz erfassten zugehörigen Produkte nicht an Kinder oder Jugendliche verkauft oder im Versandhandel abgegeben werden dürfen. Die Altersverifikation dient dazu, die Volljährigkeit zuverlässig festzustellen.

Ab welchem Alter darf ich E-Zigaretten bestellen?

Der Verkauf richtet sich ausschließlich an Erwachsene ab 18 Jahren. Personen unter 18 Jahren dürfen die vom § 10 JuSchG erfassten Produkte nicht erwerben.

Gilt die Altersgrenze auch für nikotinfreie E-Zigaretten?

Ja. § 10 Abs. 4 JuSchG erstreckt die Abgabe- und Versandbeschränkungen ausdrücklich auch auf entsprechende nikotinfreie elektronische Zigaretten und elektronische Shishas sowie deren Behältnisse.

Reicht es, im Checkout „Ich bin 18“ anzuklicken?

Eine bloße Selbstauskunft ist keine belastbare Altersverifikation. Der Shop nutzt deshalb einen vorgesehenen Prüfprozess, um die Volljährigkeit festzustellen.

Was passiert, wenn die Altersprüfung nicht funktioniert?

Eine nicht erfolgreiche Prüfung kann unterschiedliche Ursachen haben. Die angegebenen Daten sollten vollständig und korrekt sein. Ohne verlässliche Bestätigung der Volljährigkeit darf die Prüfung nicht einfach übersprungen werden.

Bedeutet eine fehlgeschlagene Prüfung, dass ich als minderjährig gespeichert werde?

Nein. Ein technischer oder datenbezogener Fehlschlag ist nicht automatisch der Nachweis, dass eine Person minderjährig ist. Er bedeutet zunächst nur, dass die Volljährigkeit im vorgesehenen Verfahren nicht bestätigt werden konnte.

Warum werden bei einer Altersprüfung personenbezogene Daten benötigt?

Eine zuverlässige Prüfung muss die Volljährigkeit einer konkreten Person feststellen können. Welche Daten dafür im aktuellen Verfahren verarbeitet werden, richtet sich nach dem tatsächlich eingesetzten Prüfweg und den geltenden Datenschutzinformationen.

Kann ich die Altersprüfung umgehen und trotzdem bestellen?

Nein. Die Altersprüfung ist Bestandteil des Jugendschutzes. Eine Bestellung darf nicht dadurch ermöglicht werden, dass erforderliche Angaben falsch gemacht oder Prüfmechanismen umgangen werden.

Quellen & Transparenz

Jugendschutzaussagen direkt an offiziellen Quellen geprüft.

Die rechtlichen Kernaussagen dieser Seite stützen sich auf das geltende Jugendschutzgesetz und die Erläuterungen des zuständigen Bundesministeriums.

§ 10 Jugendschutzgesetz

Regelt die Abgabe- und Versandbeschränkungen für Tabakwaren, nikotinhaltige Erzeugnisse sowie entsprechende nikotinfreie E-Zigaretten und deren Behältnisse.

§ 10 JuSchG öffnen
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Offizielle Erläuterung: Seit 1. April 2016 gelten die Abgabe- und Konsumverbote auch für E-Zigaretten und E-Shishas; das Abgabeverbot gilt ebenfalls im Versandhandel.

Ministeriumsinfo öffnen

Jugendschutz bei E-Zigaretten.org

Altersverifikation ist gelebter Jugendschutz.

Unser Angebot richtet sich an Erwachsene. Die Altersprüfung dient dazu, die gesetzlichen Abgabe- und Versandbeschränkungen nicht nur anzuzeigen, sondern im Bestellprozess tatsächlich zu berücksichtigen.

Stand: 31.08.2026Mindestalter: 18 JahreRechtsgrundlage: § 10 JuSchG
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