Getrennte Erfassung nach ElektroG
Warum eine alte E-Zigarette kein gewöhnlicher Hausmüll ist.
Elektro- und Elektronikaltgeräte müssen von Endnutzern getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall erfasst werden. E-Zigaretten, Pod-Systeme, Akkuträger und Ladegeräte mit elektrischen oder elektronischen Funktionen gehören deshalb nach ihrer Nutzungsdauer nicht in Restmüll, Hausmüll oder Verpackungsmüll.
Vor der Abgabe sind Altbatterien, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei entnommen werden können, vom Altgerät zu trennen. Ein fest umschlossener Akku wird dagegen nicht gewaltsam ausgebaut; das vollständige Gerät wird als Elektroaltgerät abgegeben.
Auch Einweg-Vapes sind Elektrogeräte
„Einweg“ bedeutet nicht „Restmüll“. Verbrauchte Einweg-E-Zigaretten enthalten Elektronik und eine Batterie und müssen einer geeigneten Elektroaltgeräte-Sammlung oder Rücknahmestelle zugeführt werden.
Weitere Hinweise zum sicheren Umgang mit beschädigten Geräten und Akkus findest du auf unserer Seite Produktsicherheit.