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Selbstmischen verstehen · für Erwachsene ab 18 Jahren

E-Liquid selbst mischen: Longfill, Aroma, Base und Nikotinshot richtig einordnen.

Beim Selbstmischen treffen unterschiedliche Produktarten aufeinander. Entscheidend ist nicht ein pauschales Rezept, sondern die konkrete Kennzeichnung: Was ist bereits gebrauchsfertig, was muss ergänzt werden und welche Angaben macht der Hersteller zu Füllmenge und Anwendung?

Produktangabe zuerstDosierung und Füllmenge nie pauschal aus dem Produktnamen ableiten.
Nikotin mit SorgfaltNikotin kann abhängig machen und erfordert besonders vorsichtigen Umgang.
Nicht unverdünnt verwendenZum Mischen gekennzeichnete Aromen und Longfills nach Herstellerangabe einsetzen.
Longfill, Base und Nikotinshot zum Selbstmischen von E-Liquid

Grundlagen

Was bedeutet „E-Liquid selbst mischen“?

Beim Selbstmischen werden Produkte kombiniert, die vom Hersteller ausdrücklich dafür vorgesehen sind. Typische Bestandteile können eine Base, ein Aroma beziehungsweise Longfill und – wenn gewünscht und passend vorgesehen – ein Nikotinshot sein.

Wichtig ist die Abgrenzung zum gebrauchsfertigen E-Liquid: Fertigliquid wird entsprechend seiner Kennzeichnung direkt verwendet. Aromen und Longfills sind dagegen Mischprodukte. Die konkrete Produktbeschreibung legt fest, wie das jeweilige Produkt ergänzt werden soll.

Warum es kein universelles Mischrezept gibt

Flaschengröße, Aromamenge, gewünschtes Endvolumen und Herstellerempfehlung unterscheiden sich. Deshalb sollte nicht von einem Produkt auf ein anderes geschlossen werden. Maßgeblich sind immer die Angaben auf Produkt und Verpackung.

Die Grundlagen zu PG, VG und unterschiedlichen Liquidarten findest du ergänzend unter Liquid-Wissen.

Vier zentrale Produktarten

Was kommt beim Selbstmischen überhaupt zusammen?

Die Bezeichnungen beschreiben unterschiedliche Rollen. Wer sie trennt, versteht die Produktangaben deutlich leichter.

Base

Eine Base bildet die Grundlage eines selbst gemischten Liquids. Sie besteht typischerweise aus Propylenglykol und/oder Glycerin in einem angegebenen Verhältnis.

PG/VG-Verhältnis und konkrete Verwendung auf dem Produkt prüfen.

Aroma

Aromen liefern das Geschmacksprofil und sind üblicherweise zur dosierten Verwendung in einer vorgesehenen Basis gedacht.

Dosierhinweise des jeweiligen Herstellers sind maßgeblich.

Longfill

Bei einem Longfill befindet sich eine vorgegebene Aromamenge in einer größeren Flasche, die für das Ergänzen nach Produktangabe vorgesehen ist.

Flaschengröße allein sagt nicht, womit oder wie weit aufgefüllt werden soll.

Nikotinshot

Nikotinhaltige Nachfüllflüssigkeit, die bei entsprechend vorgesehenen Mischprodukten zur Einstellung eines Nikotingehalts eingesetzt werden kann.

Nikotin kann abhängig machen. Gesetzliche Grenzen und Kennzeichnung beachten.

Aroma oder Longfill?

Ähnlicher Zweck, anderes Produktkonzept.

Beide dienen dem Aromatisieren einer Mischung. Der Unterschied liegt vor allem in Darreichungsform und vorgesehener Anwendung.

Konzentrat

Klassisches Aroma

Ein Aroma wird nach der konkreten Dosierempfehlung des Herstellers eingesetzt. Die erforderliche Menge kann von Produkt zu Produkt unterschiedlich sein.

  • Dosierung auf dem Produkt beachten
  • nicht mit gebrauchsfertigem Liquid verwechseln
  • geeignete Basis verwenden
Flaschenkonzept

Longfill

Das Aroma befindet sich bereits in einer größeren Flasche. Welche Komponenten und Mengen ergänzt werden, ergibt sich aus der jeweiligen Produktangabe.

  • Endvolumen nicht aus dem Namen ableiten
  • Herstelleranleitung befolgen
  • Flasche anschließend korrekt verschließen
Gebrauchsfertig

Fertigliquid

Ein entsprechend gekennzeichnetes E-Liquid ist bereits für die Verwendung in einem geeigneten Gerät vorgesehen und wird nicht wie ein Aroma dosiert.

  • kein Mischprodukt
  • Nikotinstärke direkt am Produkt prüfen
  • Geräteeignung beachten
Orientierung

Produktbeschreibung entscheidet

Begriffe helfen bei der Einordnung – verbindlich ist jedoch immer die konkrete Kennzeichnung des Produkts.

  • Inhaltsangaben lesen
  • Füll- und Dosierangaben prüfen
  • bei Unsicherheit nicht improvisieren

Sicheres Vorgehen

Vier Schritte statt pauschalem Mischrezept.

Weil Mischprodukte unterschiedlich ausgelegt sind, ist ein produktbezogenes Vorgehen sinnvoller als eine allgemeine Rezeptur.

1

Produktart identifizieren

Prüfen, ob es sich um Fertigliquid, Aroma, Longfill, Base oder Nikotinshot handelt.

2

Herstellerangaben lesen

Vorgesehene Füllmenge, Dosierung, Mischkomponenten und Anwendung vollständig prüfen.

3

Nur vorgesehene Komponenten verwenden

Keine fremden oder nicht für diesen Zweck bestimmten Flüssigkeiten ergänzen.

4

Behälter sicher verschließen

Nach dem Ergänzen sauber verschließen, kennzeichnen und entsprechend den Produkthinweisen lagern.

Wichtig: Das BfR weist beim Umgang mit Liquids insbesondere auf Risiken durch versehentliches Verschlucken hin und rät wegen möglicher schwerer Vergiftungen von unsachgemäßem Selbstmischen ab. Deshalb sind kindersichere Lagerung, sauberes Arbeiten und das konsequente Befolgen der Produktangaben zentral.

Nikotinshots verstehen

Was ein Nikotinshot ist.

Ein Nikotinshot ist eine nikotinhaltige Nachfüllflüssigkeit. Er kann bei dafür vorgesehenen Mischprodukten dazu dienen, Nikotin in die Mischung einzubringen. Welche Menge verwendet wird, hängt vom konkreten Produkt, dem Ausgangsgehalt und dem gewünschten Endprodukt ab.

Nikotingehalt lesenStärke nicht nach Verpackungsfarbe oder Produktnamen schätzen.
Produktangabe beachtenNur entsprechend vorgesehener Anwendung einsetzen.
Kontakt vermeidenNikotinhaltige Flüssigkeit sorgfältig handhaben und sicher aufbewahren.

Gesetzliche Grenzen

20 mg/ml und maximal 10 ml pro Nachfüllbehälter.

Nach § 14 Tabakerzeugnisgesetz darf nikotinhaltige zu verdampfende Flüssigkeit höchstens 20 mg Nikotin pro Milliliter enthalten. Nikotinhaltige Nachfüllbehälter dürfen ein Volumen von höchstens 10 ml haben.

20 mg/mlgesetzliche Obergrenze für nikotinhaltige zu verdampfende Flüssigkeit.
10 mlmaximales Volumen eines nikotinhaltigen Nachfüllbehälters.
WarnhinweiseKennzeichnung und kindersichere Aufbewahrung beachten.

Mehr zur Einordnung der Nikotinformen findest du unter Nikotin & Nikotinsalz.

Sicherheit zuerst

Beim Selbstmischen ist sorgfältiger Umgang besonders wichtig.

Das Bundesinstitut für Risikobewertung weist auf Vergiftungsrisiken durch versehentliches Verschlucken von Liquids hin. Nikotinhaltige Flüssigkeiten sind deshalb besonders sicher zu lagern und zu handhaben.

Auch nikotinfreie Liquids sind nach Einschätzung des BfR nicht gesundheitlich unbedenklich. Beim Erhitzen können zudem weitere gesundheitlich bedenkliche Stoffe entstehen.

Praktische Sicherheitsregeln

  • Liquids, Aromen, Basen und Nikotinshots außerhalb der Reichweite von Kindern aufbewahren.
  • Nikotinhaltige Flüssigkeiten nicht verschlucken und Kontakt mit Haut und Augen vermeiden.
  • Nur saubere, geeignete und dafür vorgesehene Behälter verwenden.
  • Produktetiketten nach dem Mischen nicht entfernen oder Inhalte in unbeschriftete Lebensmittelbehälter umfüllen.
  • Herstellerangaben zu Dosierung, Anwendung und Lagerung vollständig beachten.
Diese Seite ist keine Aufforderung zum Selbstmischen und ersetzt keine produktspezifische Anleitung. Bei allen Mischprodukten gelten die konkreten Hersteller- und Sicherheitshinweise.

Typische Fehler

Fünf Missverständnisse, die du vermeiden solltest.

Die meisten Fehler entstehen, wenn Produktarten oder Herstellerangaben zu grob interpretiert werden.

01

Longfill = fertiges Liquid

Ein Longfill ist als Mischprodukt gedacht und nicht automatisch direkt verwendbar.

02

Aroma unverdünnt verwenden

Zum Mischen vorgesehene Aromen werden entsprechend der Herstellerangabe dosiert.

03

Mengen nur schätzen

Füllmenge und Dosierung müssen zum konkreten Produkt passen.

04

Nikotin unterschätzen

Nikotin kann abhängig machen und erfordert besonders sorgfältigen Umgang.

05

Flaschen unbeschriftet lagern

Inhalt und Produktart sollten jederzeit eindeutig erkennbar bleiben.

Häufige Fragen

Selbstmischen kurz und verständlich erklärt.

Direkte Antworten zu Longfills, Basen, Aromen und Nikotinshots.

Was brauche ich zum Selbstmischen?

Das hängt vom konkreten Produkt ab. Je nach Mischkonzept können Base, Aroma beziehungsweise Longfill und gegebenenfalls ein Nikotinshot vorgesehen sein. Welche Komponenten tatsächlich benötigt werden, steht in der Produktbeschreibung.

Kann ich ein Longfill direkt dampfen?

Ein Longfill ist grundsätzlich als Mischprodukt konzipiert. Es wird entsprechend der konkreten Produktangabe ergänzt. Maßgeblich sind die Hinweise des jeweiligen Herstellers.

Was ist der Unterschied zwischen Aroma und Longfill?

Ein klassisches Aroma wird nach einer angegebenen Dosierung eingesetzt. Bei einem Longfill befindet sich bereits eine definierte Aromamenge in einer größeren Flasche, die nach Produktangabe ergänzt wird.

Was ist eine Base?

Eine Base ist die Grundlage einer selbst gemischten Liquidmischung und besteht typischerweise aus Propylenglykol und/oder Glycerin in einem angegebenen Verhältnis.

Was ist ein Nikotinshot?

Ein Nikotinshot ist eine nikotinhaltige Nachfüllflüssigkeit, die bei entsprechend vorgesehenen Produkten zur Einstellung eines Nikotingehalts verwendet werden kann. Nikotin kann abhängig machen.

Wie stark darf ein Nikotinshot sein?

Für nikotinhaltige zu verdampfende Flüssigkeiten gilt in Deutschland nach § 14 TabakerzG eine Obergrenze von 20 mg Nikotin pro Milliliter. Nikotinhaltige Nachfüllbehälter dürfen höchstens 10 ml fassen.

Kann ich die Aromadosierung einfach übernehmen?

Nein. Dosierempfehlungen können sich zwischen Herstellern und einzelnen Produkten unterscheiden. Deshalb sollte immer die konkrete Produktangabe verwendet werden.

Warum ist sichere Aufbewahrung so wichtig?

Liquids können insbesondere bei versehentlichem Verschlucken gesundheitsschädlich sein. Das BfR weist auf schwere Vergiftungsrisiken hin, vor allem im Zusammenhang mit nikotinhaltigen Flüssigkeiten und unsachgemäßem Selbstmischen.

Quellen & Transparenz

Sicherheits- und Rechtsaussagen nachvollziehbar belegt.

Für Gesundheits- und Rechtsinformationen nutzen wir offizielle deutsche Quellen. Produktbezogene Mischangaben richten sich immer nach Hersteller und Kennzeichnung.

Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)

Aktuelle Risikoeinordnung von E-Zigaretten und Liquids, einschließlich Hinweisen zu Verschlucken und unsachgemäßem Selbstmischen.

BfR-Information öffnen
§ 14 Tabakerzeugnisgesetz

Gesetzliche Anforderungen an nikotinhaltige Nachfüllbehälter, darunter maximal 20 mg/ml Nikotin und 10 ml Behältervolumen.

§ 14 TabakerzG öffnen
§ 27 Tabakerzeugnisverordnung

Vorgaben zu Inhaltsstoffliste, Nikotingehalt, Loskennzeichnung und Warnhinweisen auf Packungen.

§ 27 TabakerzV öffnen

Redaktioneller Stand

Selbstmischen verständlich erklären – ohne pauschale Rezepte.

Diese Seite hilft bei der Einordnung von Longfills, Aromen, Basen und Nikotinshots. Für Dosierung, Füllmenge, Anwendung und Lagerung gelten immer die aktuellen Angaben des jeweiligen Produkts und Herstellers.

Stand: 30.08.2026Zielgruppe: Erwachsene ab 18 JahrenMischangaben: Hersteller maßgeblich
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