Kurzantwort
E-Zigaretten gehören bei Flugreisen grundsätzlich in die Kabine bzw. ins Handgepäck und nicht in aufgegebenes Gepäck. EASA und IATA weisen außerdem darauf hin, dass E-Zigaretten an Bord nicht geladen werden dürfen. Ob sie überhaupt mitgeführt werden dürfen, hängt zusätzlich von Airline und Reiseziel ab.
Redaktionell geprüft und aktualisiert: 03.09.2026.
Das Wichtigste in Kürze
- E-Zigaretten und Vapes: in der Regel nur Handgepäck/Kabine, nicht in den aufgegebenen Koffer.
- Ersatzakkus und Powerbanks gehören ebenfalls ins Handgepäck und müssen gegen Kurzschluss geschützt sein.
- E-Zigaretten dürfen an Bord nicht geladen werden; Nutzung/Dampfen an Bord ist untersagt bzw. durch Airline-Regeln verboten.
- Vor Abflug immer Airline- und Einreisebestimmungen des Ziellandes prüfen.
Warum E-Zigaretten ins Handgepäck gehören
Lithium-Akkus können bei Beschädigung, Kurzschluss oder Überhitzung einen Brand verursachen. Die EASA verlangt deshalb, dass E-Zigaretten in der Kabine mitgeführt werden. So kann eine Fehlfunktion schneller bemerkt und behandelt werden als im Frachtraum.
Ersatzakkus richtig verpacken
Lose Akkuzellen dürfen nicht ungeschützt zusammen mit Schlüsseln, Münzen oder anderen leitenden Gegenständen transportiert werden. Pole müssen gegen Kurzschluss geschützt sein, zum Beispiel in einer geeigneten Akkubox. Beschädigte, aufgeblähte oder zurückgerufene Akkus gehören nicht ins Reisegepäck.
Laden und Benutzen an Bord
EASA und IATA weisen darauf hin, dass E-Zigaretten während des Fluges nicht geladen werden dürfen. Auch das Dampfen an Bord ist nicht zulässig. Geräte sollten gegen unbeabsichtigtes Einschalten gesichert sein.
Liquids im Handgepäck
Für Flüssigkeiten gelten zusätzlich die jeweils aktuellen Sicherheitsbestimmungen des Flughafens und der Route. Unabhängig von der zulässigen Menge empfiehlt es sich, Flaschen dicht zu verschließen und wegen Druckänderungen separat in einem Beutel zu transportieren.
Airline und Zielland haben das letzte Wort
Einige Airlines oder Staaten schränken die Mitnahme von Vapes stärker ein oder verbieten sie. Deshalb sollte die konkrete Fluggesellschaft und die offizielle Reise- oder Zollinformation des Ziellandes vor jeder Reise geprüft werden. Eine allgemeine Länder-Liste in einem Ratgeber wäre schnell veraltet.
Häufige Fragen
Darf die E-Zigarette in den Koffer?
Nicht in das aufgegebene Gepäck. E-Zigaretten müssen nach EASA-Vorgaben in der Kabine bzw. im Handgepäck mitgeführt werden.
Darf ich die E-Zigarette im Flugzeug laden?
Nein. Das Laden von E-Zigaretten an Bord ist untersagt.
Darf ich Ersatzakkus mitnehmen?
Grundsätzlich gehören Ersatzakkus ins Handgepäck und müssen gegen Kurzschluss geschützt sein; konkrete Mengen- und Wh-Grenzen sind mit der Airline zu prüfen.
Quellen und redaktionelle Grundlage
Fakten mit rechtlicher oder gesundheitlicher Relevanz wurden für diese Fassung am 03.09.2026 anhand der folgenden Primär- bzw. Fachquellen geprüft.