Kurzantwort
In Deutschland erfasst das Bundesnichtraucherschutzgesetz seit der Änderung 2024 ausdrücklich auch elektronische Zigaretten. In den vom Bundesgesetz erfassten öffentlichen Verkehrsmitteln und Personenbahnhöfen gilt das Rauchverbot daher grundsätzlich auch fürs Dampfen; hinzu kommen Landesrecht und Hausregeln.
Redaktionell geprüft und aktualisiert: 03.09.2026.
Das Wichtigste in Kürze
- E-Zigaretten sind im Bundesnichtraucherschutzgesetz ausdrücklich einbezogen.
- In öffentlichen Verkehrsmitteln und Personenbahnhöfen der öffentlichen Eisenbahnen gelten die gesetzlichen Verbote nach Maßgabe des Gesetzes.
- Betreiber können über Hausrecht zusätzliche Regeln vorgeben.
- In Gastronomie, Veranstaltungen und lokalen Verkehrsmitteln können Landesrecht und Hausordnungen relevant sein.
Öffentliche Verkehrsmittel und Bahnhöfe
§ 1 Bundesnichtraucherschutzgesetz nennt elektronische Zigaretten ausdrücklich. Das Rauchverbot erfasst unter anderem Verkehrsmittel des öffentlichen Personenverkehrs und Personenbahnhöfe der öffentlichen Eisenbahnen nach den gesetzlichen Voraussetzungen. Wo gekennzeichnete Bereiche oder spezielle Betreiberregeln bestehen, sind diese vor Ort zu beachten.
Bahn, Bus und ÖPNV
Im praktischen Alltag sollte in Fahrzeugen des öffentlichen Verkehrs nicht gedampft werden. Zusätzlich zum Bundesrecht können Beförderungsbedingungen des jeweiligen Unternehmens gelten. Das ist besonders bei regionalen Verkehrsverbünden wichtig, weil Regeln nicht überall gleich formuliert sind.
Restaurants, Bars und Veranstaltungen
Hier spielen Nichtraucherschutzgesetze der Länder sowie das Hausrecht eine Rolle. Ein fehlendes ausdrückliches Schild bedeutet nicht automatisch, dass Dampfen erlaubt ist. Im Zweifel ist die Regel des Betreibers maßgeblich.
Draußen heißt nicht automatisch erlaubt
Auch im Freien können Betreiber bestimmte Bereiche als rauch- und dampffrei festlegen, etwa Eingangsbereiche, Veranstaltungsflächen oder Bahnsteigabschnitte. Rücksichtnahme auf andere Personen ist unabhängig von der Rechtslage sinnvoll.
Praktische Regel
Wenn eine Situation mit Rauchen vergleichbar geregelt ist oder ein Betreiber das Dampfen untersagt, sollte die E-Zigarette ausgeschaltet bleiben. Für Reisen ins Ausland gelten zusätzlich die Vorschriften des jeweiligen Landes.
Häufige Fragen
Darf man in der Bahn dampfen?
In öffentlichen Verkehrsmitteln greift das Bundesnichtraucherschutzgesetz; zusätzlich gelten die Beförderungsbedingungen des Betreibers.
Gilt das Rauchverbot auch für E-Zigaretten?
Ja. Das Bundesnichtraucherschutzgesetz nennt elektronische Zigaretten ausdrücklich.
Darf ein Restaurant Dampfen verbieten?
Ja. Unabhängig von gesetzlichen Vorgaben kann der Betreiber im Rahmen des Hausrechts Regeln für seine Räume und Flächen festlegen.
Quellen und redaktionelle Grundlage
Fakten mit rechtlicher oder gesundheitlicher Relevanz wurden für diese Fassung am 03.09.2026 anhand der folgenden Primär- bzw. Fachquellen geprüft.