Dampfen unterwegs – Flugzeug, Bahn & ÖPNV

Vapen in der Öffentlichkeit – was gilt eigentlich?

E-Zigaretten sind mobil, diskret und geruchsarm – ideal also für unterwegs.
Doch viele Dampfer fragen sich:

„Wo darf ich eigentlich dampfen – und wo nicht?“

Die Antwort ist nicht immer eindeutig.
Zwischen Hausrecht, Nichtraucherschutz und rechtlicher Grauzone gibt es viele Unsicherheiten.

Dieser Beitrag gibt dir:

  • Einen Überblick über die wichtigsten Regeln & Gesetze
  • Konkrete Tipps für Bus, Bahn, Arbeit & Urlaub
  • Hinweise auf Strafen und Konsequenzen

1. Gilt für E-Zigaretten das gleiche wie für Tabakzigaretten?

Nein – gesetzlich sind E-Zigaretten NICHT gleichzusetzen mit klassischen Tabakzigaretten.
Aber: In vielen Bereichen werden sie trotzdem gleich behandelt.

📌 Hintergrund:
Das Bundesnichtraucherschutzgesetz (BNichtrSchG) bezieht sich nur auf Tabakprodukte.
Allerdings können Länder, Verkehrsbetriebe, Arbeitgeber und Eigentümer eigene Regeln aufstellen.


2. Dampfen im öffentlichen Raum – was ist erlaubt?

Erlaubt:

  • Draußen auf der Straße, im Park, auf öffentlichen Plätzen
  • In vape-freundlichen Cafés oder Shishabars
  • Auf privaten Grundstücken (wenn nicht ausdrücklich verboten)

🚫 Eingeschränkt / verboten:

  • In öffentlichen Verkehrsmitteln (Bus, Bahn, Flugzeug)
  • In öffentlichen Gebäuden (Schulen, Behörden, Krankenhäuser)
  • In Gaststätten & Restaurants (je nach Hausrecht)
  • In Wartehäuschen & Bahnhöfen (DB verbietet Dampfen vollständig)

3. Dampfen in Bus & Bahn

🚍 Öffentliche Busse & Straßenbahnen:

  • Verboten – fast alle Verkehrsbetriebe haben Dampfen untersagt
  • Hausrecht → Verstoß kann zu Verwarnung oder Beförderungsausschluss führen

🚆 Deutsche Bahn:

  • Dampfen ist komplett untersagt, auch auf Bahnsteigen
  • Gleichgestellt mit Tabakrauchen
  • Verstöße können zu Bußgeldern oder Hausverbot führen

📌 Tipp: Verzichtet auf Dampfen in Bus & Bahn – das Risiko ist hoch.


4. Dampfen im Flugzeug & am Flughafen

✈️ Im Flugzeug:

  • Striktes Verbot bei allen Airlines
  • Auch Nikotinsalz und Zero-Nikotin sind untersagt
  • Dampfmelder in Toiletten → Strafbares Verhalten

Verstoß = Hausverbot, Bußgeld oder Anzeige wegen Gefährdung

🛫 Am Flughafen:

  • Nur in ausgewiesenen Raucherbereichen
  • Viele Flughäfen (z. B. Frankfurt, München) haben Raucherlounges
  • Dampfen am Gate = Ordnungswidrigkeit

5. E-Zigarette am Arbeitsplatz – was ist erlaubt?

  • Es gibt kein gesetzliches Verbot, aber:
    – Arbeitgeber können Dampfen per Hausrecht untersagen
    – In Großraumbüros, Kundenbereichen oder Werkhallen oft verboten

📌 Tipp:
Sprich mit deinem Arbeitgeber oder Betriebsrat.
Transparenz sorgt für Akzeptanz.


6. Dampfen in Restaurants, Kneipen & Clubs

  • Keine bundesweit einheitliche Regelung
  • Viele Bundesländer überlassen das dem Gaststättenbetreiber
  • In der Praxis: meist verboten, v. a. in Restaurants
  • Shishabars oder vape-freundliche Cafés sind Ausnahmen

📌 Hinweis: Immer nachfragen, bevor du in geschlossenen Räumen dampfst.


7. Dampfen in Hotels & Ferienwohnungen

  • Große Unterschiede:
    – Manche Hotels bieten Raucherzimmer (auch für Dampfer)
    – Andere verbieten es vollständig (inkl. Balkon!)

💡 Tipp:
Immer vorab bei der Buchung klären, ob Dampfen erlaubt ist.


8. Dampfen im Ausland – was du beachten musst

Im Urlaub gelten andere Gesetze – teilweise sehr strenge!

🚫 Länder mit Verboten oder Beschränkungen:

  • Thailand: Einfuhr & Nutzung verboten → hohe Geldstrafen
  • Singapur: Verkauf & Nutzung verboten → Gefängnis möglich
  • Australien: Nikotinhaltiges Liquid nur mit Rezept erlaubt
  • Türkei: Verkauf eingeschränkt, Nutzung aber meist geduldet

📌 Tipp:
Vor der Reise aktuelle Regelungen checken!
Quellen: Auswärtiges Amt, Airline-Webseiten, Vaper-Foren


9. Was passiert bei Verstößen?

Je nach Ort & Hausrecht:

  • Verwarnung durch Personal
  • Ausschluss vom Beförderungsvertrag (z. B. Bahn)
  • Bußgeld oder Ordnungsgeld
  • In Extremfällen: Anzeige wegen Ordnungswidrigkeit oder Gefährdung

Daher: Besser vorher informieren als riskieren.


10. Verhaltenstipps für unterwegs

Dampfen nur dort, wo es erlaubt ist
Andere Menschen respektieren – besonders Kinder, Kranke, Schwangere
Fragen kostet nichts – Hausrecht ist oft individuell
Dampfe diskret – vor allem in Warteschlangen, an Haltestellen etc.
Notfall-Lösung: Nikotinkaugummis für lange Fahrten


Fazit: Wissen schützt vor Ärger

E-Zigaretten sind im Alltag praktisch – aber sie sind keine Freifahrtscheine.
Obwohl sie rechtlich oft nicht mit Tabak gleichgestellt sind, wirst du in vielen Fällen genauso behandelt.

📌 Halte dich an geltende Regeln, informiere dich vorab – und zeige Rücksicht.

So kannst du auch unterwegs entspannt und stressfrei dampfen.

Kurzantwort

Dampfen unterwegs ist grundsätzlich erlaubt – aber mit deutlichen Einschränkungen durch Hausordnungen und Betreiberregeln. In öffentlichen Verkehrsmitteln (Bahn/Bus) sowie in Flugzeugen ist Dampfen in der Regel verboten. Innenräume richten sich nach der Entscheidung des Eigentümers/Betreibers. Im Freien ist es meist erlaubt, ausgenommen ausgewiesene Nichtraucherbereiche (z. B. Spielplätze, Schulgelände).

Stand: 05.09.2025 • Deutschland

Fakten auf einen Blick

  • Bahn & Bus: in Zügen, Bussen und an Bahnhöfen/Nahverkehrsanlagen i. d. R. verboten (Hausordnungen).
  • Flugzeug: strikt untersagt – auch in Toiletten; Airlines verhängen teils hohe Strafen.
  • Innenräume: Betreiberhoheit (ähnlich Rauchverbot); vorher nachfragen.
  • Draußen: meist erlaubt, außer in klar gekennzeichneten Verbotszonen.
  • Recht: kein einheitliches Bundesverbot fürs Dampfen im Freien; viele Einzelfallregelungen.

Weiterführend (intern):

Hinweis: Betreiberregeln (Hausrecht) gehen vor. Beschilderung und lokale Vorgaben haben Vorrang gegenüber allgemeinen Empfehlungen.

Häufige Fragen zum Dampfen unterwegs

Quellen & weiterführende Infos

  • Deutsche Bahn – Hausordnung / Verbote (Rauch- & Dampfverbote, Anlagenordnung)
  • Verkehrsverbünde & kommunale Hausordnungen (regional unterschiedlich)
  • Airlines (Beförderungsbedingungen – E-Zigaretten & Akkus im Flugzeug)
  • Tabakerzeugnisgesetz (TabakerzG) & Nichtraucherschutzregelungen der Länder

Tipp: Verweise auf konkrete Betreiberseiten (DB, lokale Verkehrsverbünde, Airline-AGB) können je nach Region/Route ergänzt werden.