Dampfen unterwegs – Flugzeug, Bahn & ÖPNV
Vapen in der Öffentlichkeit – was gilt eigentlich?
E-Zigaretten sind mobil, diskret und geruchsarm – ideal also für unterwegs.
Doch viele Dampfer fragen sich:
„Wo darf ich eigentlich dampfen – und wo nicht?“
Die Antwort ist nicht immer eindeutig.
Zwischen Hausrecht, Nichtraucherschutz und rechtlicher Grauzone gibt es viele Unsicherheiten.
Dieser Beitrag gibt dir:
- Einen Überblick über die wichtigsten Regeln & Gesetze
- Konkrete Tipps für Bus, Bahn, Arbeit & Urlaub
- Hinweise auf Strafen und Konsequenzen
1. Gilt für E-Zigaretten das gleiche wie für Tabakzigaretten?
Nein – gesetzlich sind E-Zigaretten NICHT gleichzusetzen mit klassischen Tabakzigaretten.
Aber: In vielen Bereichen werden sie trotzdem gleich behandelt.
📌 Hintergrund:
Das Bundesnichtraucherschutzgesetz (BNichtrSchG) bezieht sich nur auf Tabakprodukte.
Allerdings können Länder, Verkehrsbetriebe, Arbeitgeber und Eigentümer eigene Regeln aufstellen.
2. Dampfen im öffentlichen Raum – was ist erlaubt?
✅ Erlaubt:
- Draußen auf der Straße, im Park, auf öffentlichen Plätzen
- In vape-freundlichen Cafés oder Shishabars
- Auf privaten Grundstücken (wenn nicht ausdrücklich verboten)
🚫 Eingeschränkt / verboten:
- In öffentlichen Verkehrsmitteln (Bus, Bahn, Flugzeug)
- In öffentlichen Gebäuden (Schulen, Behörden, Krankenhäuser)
- In Gaststätten & Restaurants (je nach Hausrecht)
- In Wartehäuschen & Bahnhöfen (DB verbietet Dampfen vollständig)
3. Dampfen in Bus & Bahn
🚍 Öffentliche Busse & Straßenbahnen:
- Verboten – fast alle Verkehrsbetriebe haben Dampfen untersagt
- Hausrecht → Verstoß kann zu Verwarnung oder Beförderungsausschluss führen
🚆 Deutsche Bahn:
- Dampfen ist komplett untersagt, auch auf Bahnsteigen
- Gleichgestellt mit Tabakrauchen
- Verstöße können zu Bußgeldern oder Hausverbot führen
📌 Tipp: Verzichtet auf Dampfen in Bus & Bahn – das Risiko ist hoch.
4. Dampfen im Flugzeug & am Flughafen
✈️ Im Flugzeug:
- Striktes Verbot bei allen Airlines
- Auch Nikotinsalz und Zero-Nikotin sind untersagt
- Dampfmelder in Toiletten → Strafbares Verhalten
Verstoß = Hausverbot, Bußgeld oder Anzeige wegen Gefährdung
🛫 Am Flughafen:
- Nur in ausgewiesenen Raucherbereichen
- Viele Flughäfen (z. B. Frankfurt, München) haben Raucherlounges
- Dampfen am Gate = Ordnungswidrigkeit
5. E-Zigarette am Arbeitsplatz – was ist erlaubt?
- Es gibt kein gesetzliches Verbot, aber:
– Arbeitgeber können Dampfen per Hausrecht untersagen
– In Großraumbüros, Kundenbereichen oder Werkhallen oft verboten
📌 Tipp:
Sprich mit deinem Arbeitgeber oder Betriebsrat.
Transparenz sorgt für Akzeptanz.
6. Dampfen in Restaurants, Kneipen & Clubs
- Keine bundesweit einheitliche Regelung
- Viele Bundesländer überlassen das dem Gaststättenbetreiber
- In der Praxis: meist verboten, v. a. in Restaurants
- Shishabars oder vape-freundliche Cafés sind Ausnahmen
📌 Hinweis: Immer nachfragen, bevor du in geschlossenen Räumen dampfst.
7. Dampfen in Hotels & Ferienwohnungen
- Große Unterschiede:
– Manche Hotels bieten Raucherzimmer (auch für Dampfer)
– Andere verbieten es vollständig (inkl. Balkon!)
💡 Tipp:
Immer vorab bei der Buchung klären, ob Dampfen erlaubt ist.
8. Dampfen im Ausland – was du beachten musst
Im Urlaub gelten andere Gesetze – teilweise sehr strenge!
🚫 Länder mit Verboten oder Beschränkungen:
- Thailand: Einfuhr & Nutzung verboten → hohe Geldstrafen
- Singapur: Verkauf & Nutzung verboten → Gefängnis möglich
- Australien: Nikotinhaltiges Liquid nur mit Rezept erlaubt
- Türkei: Verkauf eingeschränkt, Nutzung aber meist geduldet
📌 Tipp:
Vor der Reise aktuelle Regelungen checken!
Quellen: Auswärtiges Amt, Airline-Webseiten, Vaper-Foren
9. Was passiert bei Verstößen?
Je nach Ort & Hausrecht:
- Verwarnung durch Personal
- Ausschluss vom Beförderungsvertrag (z. B. Bahn)
- Bußgeld oder Ordnungsgeld
- In Extremfällen: Anzeige wegen Ordnungswidrigkeit oder Gefährdung
Daher: Besser vorher informieren als riskieren.
10. Verhaltenstipps für unterwegs
✅ Dampfen nur dort, wo es erlaubt ist
✅ Andere Menschen respektieren – besonders Kinder, Kranke, Schwangere
✅ Fragen kostet nichts – Hausrecht ist oft individuell
✅ Dampfe diskret – vor allem in Warteschlangen, an Haltestellen etc.
✅ Notfall-Lösung: Nikotinkaugummis für lange Fahrten
Fazit: Wissen schützt vor Ärger
E-Zigaretten sind im Alltag praktisch – aber sie sind keine Freifahrtscheine.
Obwohl sie rechtlich oft nicht mit Tabak gleichgestellt sind, wirst du in vielen Fällen genauso behandelt.
📌 Halte dich an geltende Regeln, informiere dich vorab – und zeige Rücksicht.
So kannst du auch unterwegs entspannt und stressfrei dampfen.
Kurzantwort
Dampfen unterwegs ist grundsätzlich erlaubt – aber mit deutlichen Einschränkungen durch Hausordnungen und Betreiberregeln. In öffentlichen Verkehrsmitteln (Bahn/Bus) sowie in Flugzeugen ist Dampfen in der Regel verboten. Innenräume richten sich nach der Entscheidung des Eigentümers/Betreibers. Im Freien ist es meist erlaubt, ausgenommen ausgewiesene Nichtraucherbereiche (z. B. Spielplätze, Schulgelände).
Stand: 05.09.2025 • Deutschland
Fakten auf einen Blick
- Bahn & Bus: in Zügen, Bussen und an Bahnhöfen/Nahverkehrsanlagen i. d. R. verboten (Hausordnungen).
- Flugzeug: strikt untersagt – auch in Toiletten; Airlines verhängen teils hohe Strafen.
- Innenräume: Betreiberhoheit (ähnlich Rauchverbot); vorher nachfragen.
- Draußen: meist erlaubt, außer in klar gekennzeichneten Verbotszonen.
- Recht: kein einheitliches Bundesverbot fürs Dampfen im Freien; viele Einzelfallregelungen.
Weiterführend (intern):
- Dampfen unterwegs – erlaubt?
- E-Zigarette im Flugzeug – was ist erlaubt?
- E-Zigarette im Urlaub: Tipps & Rechtliches
- E-Zigaretten-Steuer 2025
Häufige Fragen zum Dampfen unterwegs
Nein. Die Deutsche Bahn und die meisten Nahverkehrsunternehmen untersagen das Dampfen in Zügen, Bussen sowie an Bahnhöfen und Haltestellen. Verstöße können zu Bußgeldern oder Beförderungsausschluss führen.
Nein. In Flugzeugen ist Dampfen weltweit strikt untersagt – auch in den Toiletten. Fluggesellschaften ahnden Verstöße mit empfindlichen Strafen bis hin zu Flugverboten und Vertragsstrafen.
Das entscheidet der Betreiber über sein Hausrecht. Viele Lokale setzen Rauchverbot und Dampfen gleich. Am besten vorab nachfragen, um Missverständnisse zu vermeiden.
Unter freiem Himmel meist ja. Ausnahmen sind klar gekennzeichnete Nichtraucherbereiche wie Schulhöfe, Spielplätze oder ausgewiesene Zonen in Parks und Stadien.
Je nach Situation drohen Bußgelder, Hausverbote oder Beförderungsausschluss. Im Flugzeug können zusätzlich hohe Vertragsstrafen und zivilrechtliche Forderungen entstehen.
Quellen & weiterführende Infos
- Deutsche Bahn – Hausordnung / Verbote (Rauch- & Dampfverbote, Anlagenordnung)
- Verkehrsverbünde & kommunale Hausordnungen (regional unterschiedlich)
- Airlines (Beförderungsbedingungen – E-Zigaretten & Akkus im Flugzeug)
- Tabakerzeugnisgesetz (TabakerzG) & Nichtraucherschutzregelungen der Länder
Tipp: Verweise auf konkrete Betreiberseiten (DB, lokale Verkehrsverbünde, Airline-AGB) können je nach Region/Route ergänzt werden.